
Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen geschlossene Übereinkunft zur Erzielung eines bestimmten Erfolges. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die ihrerseits auf die Herbeiführung dieses Erfolges ausgerichtet sind.
Willensmängel, Formerfordernisse, Änderung der Geschäftsgrundlage und andere Dinge mehr können zu Störungen im Vertragsverhältnis führen, die auch die Leistungsebene betreffen.
Scheitern dann die außergerichtlichen Bemühungen muss hoheitliche Hilfe beansprucht werden durch Anrufung der Gerichte im Prozess.
Geschickte Verhandlungsführung, ausreichend substantiiertes Vorbringen und professionelle Beweisführung sind dann entscheidend, um die eigenen Vertragsziele doch noch zu erreichen.
Ihr Beratungspartner:
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Sabine Gerlach
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