
Das materielle Strafrecht beschreibt im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen die Voraussetzungen der Strafbarkeit und deren Rechtsfolgen.
Das formelle Strafrecht meint das Strafverfahrensrecht, also das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts, v.a. im Strafprozess- und Strafvollstreckungsrecht.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht sanktioniert Verstöße mit Bußgeldern, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und u.a. in vielen Verwaltungsvorschriften niedergelegt und meist durch einen Katalog pauschal festgesetzt sind.
Ihr Beratungspartner:
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Sabine Gerlach
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Maximilian Seebrecht
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