
In Deutschland ist das Mietrecht seit 1.9.2001 vorrangig geregelt im BGB, wobei spezielle Regelungen für Wohnraummietverträge gelten, insbesondere für öffentlich geförderten Wohnungsbau (WoBindG, II. BVO, NMV, II. WoBauG).
Seit dem 1. Januar 2002 gilt für preisgebundenen Wohnraum das Wohnraumförderungsgesetz.
Ausformulierung von Mietverträgen, Mieterhöhung, Kündigung, Nebenkostenabrechnungen geben oft Anlass, ein Mietverhältnis einer näheren rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Hier lohnt die Mitgliedschaft in einschlägigen Vereinen (
www.hgbv-ammersee-west.de).
Ihr Beratungspartner:
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Sandra Desche
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Bernd Lichtenstern
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