Medizinrecht umfasst zunächst das klassische Arzthaftungsrecht, also die Schadensersatz- und Schmerzensgeldproblematik, sei es aus Aufklärungspflichtverstössen oder aus ärztlicher Fehlbehandlung.
Aber auch berufsrechtliche Fragen, insbesondere im Zusammenhang der ärztlichen Zulassung, die Nachfolgeplanung und diesbezügliche Vertragsgestaltungen sind Teil des Rechtsgebiets Medizinrecht.
Abrechnungsfragen zu strittigen Punkten im Verhältnis zum Vertragsarzt, Fragen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und damit zusammenhängende Vergütunsfragen belasten das Arzt-Patienten Verhältnis und sollten von externen Beratern gelöst werden.
Schließlich spielen auch Zulassungsfragen zu Medikamenten eine Rolle."