
Maßnahmen der Entschuldung im Insolvenzverfahren sind die Restschuldbefreiung und der Insolvenzplan.
Im Gegensatz zum Gesellschafter einer haftungslimitierten Gesellschaft (z.B. GmbH) kann der Einzelunternehmer/Freiberufler zwar auch die Insolvenz seines Unternehmens beantragen, wenn er zahlungsunfähig geworden ist, erfasst wird dann aber immer neben dem Unternehmens- auch das Privatvermögen.
Zu beachten ist eine Vielzahl von Problemstellungen, das Insolvenzverfahren hat aber das Ziel der Restschuldbefreiung, sofern diese beantragt wird und ermöglicht so den wirtschaftlichen Neustart.
Eine Entschuldung im europäischen Ausland geht teilweise schneller als in Deutschland, bedarf aber intensiverer Begleitung.
Ihr Beratungspartner:
-
Bernd Lichtenstern
-
Maximilian Seebrecht
Zurück zur Übersicht der Beratungsfelder