
Das Recht der Handelsvertreter, der Personen- und Kapitalgesellschaften und damit verwandte Rechtsgebiete sind geregelt im BGB, HGB, PartG, GmbHG, AktG und zahlreichen Spezialgesetzen.
Gründung, Umwandlung und Verschmelzung von handelsrechtlichen Gesellschaften bedürfen ebenso wie die Gestaltung eines schlichten Geschäftsführervertrages oder ein Gewinnverwendungsbeschluss auch umfassender steuerlicher Kenntnisse.
Die Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Auseinandersetzung von Gesellschaften und andere vielschichtige Problembereiche bis hin zu erbrechtlichen Fragestellungen prägen den Beratungsalltag.
Ihr Beratungspartner:
-
Bernd Lichtenstern
-
Maximilian Seebrecht
Zurück zur Übersicht der Beratungsfelder