
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Klassicher Zentralbereich des Familienrechts ist das Scheidungsrecht mit den sog. Folgesachen Unterhalt, Versorgungsausgleich und Personensorge.
Gesetzliche Vertretung, Vormundschaft/Betreuung sind Randgebiete, die in einer älter werdenden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen. Gerade in diesem Bereich ist es auch notwendig, ausreichende Vorsorge für den Fall der eingeschränkten eigenen Handlungsfähigkeit zu treffen (Patientenverfügung).
Ihr Beratungspartner:
-
Bettina Feix
-
Sandra Desche
Zurück zur Übersicht der Beratungsfelder