
Vertragsgestaltung, Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeugnis oder auch Betriebsverfassungsrecht sind Beispiele für ein sehr weites Beratungsfeld, das stark von der Rechtsprechung geprägt ist.
Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln.
Ihr Beratungspartner:
-
Sandra Desche
Zurück zur Übersicht der Beratungsfelder